Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

Stand: Januar 2015

§ 1 Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Dr. Held Hotel und Pensionsbetrieb Ges.m.b.H (nachfolgend auch „Verkäufer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit den ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr tätigen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Besteller“ genannt) schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.

Bei vorrätiger Ware erfolgt der Versand innerhalb der nächsten drei Werktage nach Eingang der Bestellung, ansonsten nach Vereinbarung.

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Besteller sind die Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder.

(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Größen, Maße, Gebrauchswerte und Daten ) sowie Darstellungen desselben (z.B. Fotos, Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(5) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten sowie dem Besteller zur Verfügung gestellten Fotos, Abbildungen, Prospekten, Katalogen, Modellen sowie seinen Internetseiten vor. Der Besteller darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.

 

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung oder Rechnung aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang und verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, Porto, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Bei inländischem Paketversand berechnet der Verkäufer zur Zeit pauschal EUR 5,95 zzgl. Mwst. je Auftrag. Sonderaufwendungen für Spezialverpackungen, Expresslieferungen sowie Nachnahme- und Zahlkartengebühren stellt der Verkäufer nach Aufwand gesondert in Rechnung. Bei sperrigen Gütern, wie gefüllten Boxsäcken und Mattenlieferungen, können die Versandkosten vorab erfragt werden.

(3) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Nachnahme, Vorkasse oder Bankeinzug. Andere Zahlungsmodalitäten müssen zuvor mit dem Verkäufer vereinbart werden.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, solange der Vorrat reicht. Bei vorrätiger Ware erfolgt der Versand innerhalb der nächsten 3 Werktage nach Eingang der Bestellung, ansonsten – insbesondere bei Spezialanfertigungen - nach Vereinbarung. Die Nennung von Lieferterminen basiert auf der richtigen und rechtzeitigen eigenen Belieferung durch die Vorlieferanten. Sollte dies nicht der Fall sein oder unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt eine Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung zur Folge haben, wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung und etwaigen Schadenersatzansprüchen frei.

(2) Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

(3) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(4) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(5) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

 

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Ennigerloh, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Paketdienst, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Besteller angezeigt hat.

(4) Die Sendung wird vom Verkäufer im Fall der vereinbarten Versendung 
gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. Äußerlich erkennbare Schäden sind bei Lieferung mit dem Paketdienst bzw. Frachtführer zu protokollieren.

(5) Etwaige Rücksendungen des Bestellers, gleich aus welchem Grund, sind zuvor mit dem Verkäufer bezüglich der Versendungsart und -kosten (Verpackung, evtl. Zusendung von Free-way-Marken etc.) abzustimmen. Unfreie Lieferungen werden nicht angenommen.

 

§ 6 Gewährleistung, Sachmängel

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel zugegangen ist. Sie gelten bei anderen Mängeln, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Unter¬suchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes auch als genehmigt,  ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, z.B. vor einer Weiterverarbeitung. Auf Verlangen des Verkäufers ist der beanstandete Liefergegenstand in der mit dem Verkäufer gem. § 5 (5) abgestimmten Versendungsart an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Besteller unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Besteller die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(6) Eine im Einzelfall mit dem Besteller vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

 

§ 7 Umtausch-/Rückgabemöglichkeit

(1) Der Verkäufer räumt dem Besteller das Recht zum Umtausch oder zur Rückgabe der Liefergegenstände innerhalb von 14 Tagen nach Lieferungseingang ein, sofern sie von einwandfreier Beschaffenheit sind, d.h. weder gewaschen, getragen noch sonstwie benutzt oder gemäß § 8 (2) grundsätzlich von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen sind.

(2) Sonderanfertigungen, Bücher, DVDs, Videos,  Schutzgerätschaften, Bandagen sowie bereits benutzte Gegenstände sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

(3) Die Rücksendung hat der Besteller nach vorheriger Abstimmung mit dem Verkäufer gem. § 5 (5) vorzunehmen.

 

§ 8 Schutzrechte

(1) Übergibt der Besteller im Rahmen individuell anzufertigender Vertragsgegenstände Vorlagen, Logos, Embleme, Abzeichen, Schriftzüge, Muster, Marken oder sonstige Kennzeichnungen, so versichert er dem Verkäufer, dass diese frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter sind bzw. er autorisiert ist, die vorgenannten Schutzrechte oder Urheberrechte in der beabsichtigten Weise zu nutzen. Für den Fall, dass der Verkäufer von Dritten deswegen in Anspruch genommen wird, stellt der Besteller den Verkäufer diesbezüglich von der Haftung frei. 

(2) Der Verkäufer steht seinerseits nach Maßgabe des § 8 (3) dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

(3) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt oder dem Besteller durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

§ 9 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.

(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit der Verkäufer gemäß § 9 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 5.000.000 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

(6) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 10 Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr - unsere E-Mailadresse lautet: info@phoenix-budo.de

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Die vom Verkäufer an den Besteller gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers gegen den Besteller.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Besteller ist Warendorf.

(2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

Hinweis:
Der Besteller nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Transportversicherungen) zu übermitteln.